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Inventarsystem/Legal/LEGAL_BASIS.md
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2026-04-10 14:48:52 +02:00

652 B

Rechtsgrundlage der Nutzung

Um das Inventarsystem DSGVO-konform zu betreiben, muss der Betreiber eine der folgenden Grundlagen festlegen:

  1. Innerbetriebliche Nutzung: Die Verarbeitung ist zur Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich (§ 26 BDSG / Art. 88 DSGVO).
  2. Berechtigtes Interesse: Das Unternehmen hat ein berechtigtes Interesse daran, zu wissen, wo sich Arbeitsmittel befinden (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
  3. Einwilligung: Falls private Daten der Nutzer erfasst werden, muss eine explizite Einwilligung vorliegen (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).

Hinweis: Dieses Dokument stellt keine Rechtsberatung dar!