Allgemeine Nutzungs- und Lizenzbedingungen für die Invario UG Modul Suite
Stand: Mai 2026
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Teil A: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Teil B: Lizenzbedingungen (EULA)
Einleitung
Diese Allgemeinen Nutzungs- und Lizenzbedingungen (im Folgenden „Bedingungen") regeln die Bereitstellung und Nutzung der Softwareprodukte der Invario UG (nachfolgend "Lizenzgeber"). Die Software wird als Cloud-Lösung betrieben. Mit der Registrierung, dem Login oder der Nutzung der Software erklärt sich der Nutzer mit diesen Bedingungen einverstanden.
Teil A: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Anwendungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Dienstleistungen, Softwareprodukte und Supportleistungen der Invario UG gegenüber Schulträgern, Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen (nachfolgend "Lizenznehmer"). Das Angebot richtet sich ausschließlich an juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Unternehmer; eine Nutzung durch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.
2. Art und Umfang der Leistung
- Die Software wird als Software‑as‑a‑Service (SaaS) über das Internet bereitgestellt.
- Der Funktionsumfang richtet sich nach der jeweils aktuellen Produktbeschreibung auf der offiziellen Webseite des Lizenzgebers.
- Übergabepunkt: Die Bereitstellung erfolgt am Routerausgang des Rechenzentrums des Lizenzgebers; die Verbindung vom Endgerät des Lizenznehmers bis zum Internet ist dessen Verantwortung.
- Der Lizenzgeber behält sich vor, Updates, Patches und Weiterentwicklungen einzuspielen, um Sicherheit, Stabilität und Funktionalität sicherzustellen.
3. Verfügbarkeit und Ausschluss externer Einflüsse
Der Lizenzgeber strebt eine jährliche Verfügbarkeit von 99 % am Übergabepunkt an. Keine Verfügbarkeit liegt vor, soweit die Nichtverfügbarkeit auf Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb des Einflussbereichs des Lizenzgebers liegen, insbesondere:
- Störungen der öffentlichen Internet-Infrastruktur (z. B. Ausfälle von Backbone‑Providern).
- Probleme der lokalen IT‑Infrastruktur des Lizenznehmers (z. B. überlastetes Schul‑WLAN, fehlerhafte Firewall‑Konfigurationen).
- Äußere Einflüsse und höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, großflächige Stromausfälle, gezielte Angriffe Dritter), soweit diese trotz technisch angemessener Schutzmaßnahmen nicht abwendbar waren.
- Geplante Wartungsarbeiten, die dem Lizenznehmer mindestens 48 Stunden vorher angekündigt und auf der Webseite des Lizenzgebers veröffentlicht werden.
4. Support
Technischer Support erfolgt primär über das Ticket-System oder per E‑Mail. Die regulären Servicezeiten und Reaktionszeiten sind:
- Servicezeiten: Montag bis Freitag, 10:00–16:00 Uhr.
- Standardreaktionszeit: in der Regel innerhalb von 72 Stunden; bei Premium‑Support gelten abweichende Vereinbarungen.
- An gesetzlichen Feiertagen sowie in regionalen Schulferien können die Reaktionszeiten verlängert sein.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anders vereinbart, sind Nutzungsgebühren jährlich im Voraus zu entrichten.
- Der Lizenzgeber kann Preise bei nachgewiesen gestiegenen Betriebskosten mit einer Frist von 60 Tagen anpassen.
- Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen ist der Lizenzgeber berechtigt, den Zugang zum System bis zum Zahlungseingang zu sperren.
6. Mitwirkungspflichten des Lizenznehmers
- Der Lizenznehmer stellt sicher, dass verwendete Endgeräte, Betriebssysteme und Browser den aktuellen Sicherheitsanforderungen entsprechen.
- Der Lizenznehmer hat für einen sicheren Umgang mit Zugangsdaten zu sorgen und diese nicht unberechtigt weiterzugeben.
7. Haftung und Gewährleistung
Die Haftung des Lizenzgebers ist wie folgt beschränkt:
- Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet der Lizenzgeber uneingeschränkt.
- Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; die maximale Haftung entspricht der jährlichen Lizenzgebühr.
- Der Lizenzgeber haftet nicht für Ausfälle öffentlicher Netze oder für Schäden, die auf mangelhafte lokale IT‑Infrastruktur des Lizenznehmers zurückzuführen sind.
- Für Datenverluste haftet der Lizenzgeber nur dann, wenn nachweislich regelmäßige Backups durch den Lizenznehmer nicht erfolgt sind und ein Datenverlust auf ein Verschulden des Lizenzgebers zurückzuführen ist.
8. Vertragslaufzeit und Beendigung
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate; der Vertrag verlängert sich automatisch, sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt wird. Nach Vertragsende werden die Daten des Lizenznehmers nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gelöscht. Lizenznehmer sollten ihre Daten vor Vertragsende exportieren.
Teil B: Lizenzbedingungen (EULA)
9. Lizenzgewährung
Der Lizenznehmer erhält ein nicht‑ausschließliches, zeitlich befristetes Nutzungsrecht zur Verwendung der Software über Webbrowser oder zugelassene Apps. Eine Überlassung des Quellcodes oder eine Vollinstallation für den Lizenznehmer findet nicht statt.
10. Nutzungsbeschränkungen
Insbesondere ist untersagt:
- die Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen der Cloud‑Infrastruktur;
- die Dekompilierung, Rückentwicklung oder unautorisierte Weitergabe des Quellcodes;
- das Betreiben rechtswidriger oder missbräuchlicher Aktivitäten über die Plattform.
11. Geistiges Eigentum und Open‑Source
Alle Rechte an der Invario Produkt Suite verbleiben beim Lizenzgeber. Teile der Software nutzen Open‑Source‑Software; eine Übersicht über die verwendeten Lizenzen ist innerhalb der Software unter "Rechtliche Hinweise" oder "Credits" verfügbar.
12. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Lizenznehmers erfolgt in Übereinstimmung mit der DSGVO. Soweit erforderlich, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geschlossen, der technische und organisatorische Maßnahmen sowie Rechte und Pflichten regelt.
13. Schlussbestimmungen
Es findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand für Streitigkeiten ist, soweit zulässig, der Sitz der Invario UG.
Invario UG
Am Sportplatz 10
83052 Bruckmühl
E‑Mail: info@invario-software.de
Webseite: www.invario-software.de