652 B
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Rechtsgrundlage der Nutzung
Um das Inventarsystem DSGVO-konform zu betreiben, muss der Betreiber eine der folgenden Grundlagen festlegen:
- Innerbetriebliche Nutzung: Die Verarbeitung ist zur Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich (§ 26 BDSG / Art. 88 DSGVO).
- Berechtigtes Interesse: Das Unternehmen hat ein berechtigtes Interesse daran, zu wissen, wo sich Arbeitsmittel befinden (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
- Einwilligung: Falls private Daten der Nutzer erfasst werden, muss eine explizite Einwilligung vorliegen (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).
Hinweis: Dieses Dokument stellt keine Rechtsberatung dar!